Trauerarbeit

Ich berate Trauernde, trauernde Angehörige von Kranken oder Sterbenden, Rat suchende und Menschen im Hospiz. Einsamkeit, Verzweiflung und Leid brauchen nicht allein getragen zu werden. Hier biete ich als ausgebildete Trauerbegleiterin das Gespräch an.

Änderung des §217 StGB

Zum Thema Sterben gab es am 26.02.2020 einen bahnbrechenden Paradigmenwechsel: das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das in §217 des Strafgesetzbuches normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist …

In den Leitsätzen heißt es:

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs.1 i.V.m.Art.1Abs.1GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben…..Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“

Im Weiteren heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:“Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist (…) nicht auf schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt.“ …“Die Entscheidung des Einzelnen (…) ist (…) von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“

Gleichzeitig haben die Richter dem Gesetzgeber  empfohlen, die Gewährung der aktiven Sterbehilfe von obligatorischen Beratungen und Wartezeiten abhängig zu machen. Das Bundesverfassungsgericht überträgt mit dieser Entscheidung der Gesellschaft eine enorme Verantwortung. Die Fürsorgepflicht wird immer relevanter und unbedingt erforderlich.

Meine Beratung

Diese gravierende Änderung des §217 StGB stellt die Basis für meine Beratung dar.

Dieses Beratungsfeld umfasst die persönlichen Probleme von Todkranken, Sterbenden oder Angehörigen von kranken und/oder sterbenden Menschen. Es geht zum einen um praktische Aspekte wie Informationen zu helfenden Institutionen, Ärzten und Palliativmedizinern, Vorsorge für den eigenen Todesfall und Aufklärung über rechtliche Vorgaben bei passiver und aktiver Sterbehilfe.

Zum anderen geht es um Themen wie die Beobachtung und Gestaltung des eigenen Trauerprozesses, Trauerbiographie, Trauerphasen, Reflektion über die eigene Sterblichkeit und Angstbewältigung. Durch diese Auseinandersetzung können Sie Trost erfahren. Alternatives Handeln kann entstehen. Helfende Menschen und Institutionen können einbezogen werden.

„Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen (…)“ urteilt das Bundesverfassungsgericht, d.h. hiermit ist auch die wiederholte Beihilfe zur Selbsttötung für Ärzte und Sterbevereine erlaubt. Wir als Gesellschaft können diese Gesetzesänderung nur dann im Sinne des Betroffenen verantwortungsvoll umsetzen, wenn wir eine umfassende Vernetzung von Beratern, Ärzten, Palliativstationen, Therapeuten, Sterbehilfevereinen und anderen helfenden Personen und Institutionen schaffen. Ziel ist es, Trost, Beistand, Zuspruch und echte Hilfe sicher zu stellen. Hier gebe ich Rat.

Ich möchte Ihnen versichern, dass ich alle Gespräche absolut vertraulich behandele. Ebenso bin ich keiner Konfession verpflichtet, sondern dem Menschen in seiner Selbstbestimmung und darüber hinaus dem humanistischen Gedanken.

„Erkennen wir den unendlichen Wert und die Kürze des Lebens.“

Jack Kornfield